Hundeschule Landeck Informationen Sachkundenachweis

1. Die aktuelle Regelung (bis 30. Juni 2026)

In Tirol ist der Sachkundenachweis im Landes-Polizeigesetz verankert.

  • Wer muss ihn machen? Alle Personen, die erstmals einen Hund bei einer Tiroler Gemeinde anmelden (Ersthundehalter). Als Ersthundehalter gilt man auch, wenn man zwar früher einen Hund hatte, dieser aber vor dem 1. Oktober 2020 abgemeldet wurde.
  • Umfang: Ein Theoriekurs im Ausmaß von 3 Unterrichtseinheiten (zu je 50 Minuten).
  • Inhalte: Grundlagen der Hundehaltung, Pflege, Körpersprache, rechtliche Bestimmungen und Kosten.
  • Kosten: In der Regel ca. 30 € bis 40 €.

2. Die Umstellung (ab 1. Juli 2026)

Mit der neuen bundesweiten Regelung wird der Sachkundenachweis in Tirol umfangreicher:

  • Theorie (NEU): Die Dauer erhöht sich von 3 auf 4 Unterrichtseinheiten. Diese müssen weiterhin vor der Anschaffung absolviert werden.
  • Praxis (NEU): Zusätzlich ist eine 2-stündige Praxiseinheit verpflichtend, die innerhalb des ersten Jahres nach der Anschaffung nachgewiesen werden muss.
  • Inhaltliche Ergänzung: Das Verhalten gegenüber Weidevieh (Alm-Thematik) wird in Tirol besonders gewichtet.

Was Sie sonst noch in Tirol beachten müssen

  • Haftpflichtversicherung: In Tirol ist eine Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 725.000 € für jeden Hund Pflicht.
  • Listenhunde: Tirol verzichtet (im Gegensatz zu Wien oder NÖ) auf eine klassische Rasseliste ("Listenhunde"). Stattdessen wird individuell auf auffällige Hunde reagiert, für die dann Maulkorb- und Leinenpflicht sowie eine "erweiterte Sachkunde" angeordnet werden können.
  • Leinenpflicht: Gilt in Tirol verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln, in der Nähe von Kinderspielplätzen, Schulen und bei größeren Menschenansammlungen

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04.02.2026