Kanalgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,34 €

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kanalgebühr ist jene Wasserbezugsmenge, die der Vorschreibung der Wassergebühr nach der jeweils gültigen Wassergebührenordnung der Gemeinde zu Grunde liegt. Jedem angeschlossenen Grundstück wird ein Mindestverbrauch von 30 m³ zu Grunde gelegt. Landwirtschaftlichen Betrieben wird pro Großvieheinheit eine Freiwassermenge in der Höhe von 15 m³ gewährt, wobei dadurch der Mindestwasserverbrauch von 30 m³ nicht unterschritten werden kann. Die Anzahl der Großvieheinheiten wird nach der jeweils letztvorhergegangenen allgemeinen Viehzählung festgestellt.